Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Wenn Sie bei sich oder Ihrem Kind eine Sprach-, Sprech-, Stimm-, oder Schluckstörung vermuten, ist der erste Ansprechpartner Ihr Arzt.
Dieser kann die medizinische Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung feststellen und eine Heilmittelverordnung für eine Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen.
Die Kosten der Therapie werden für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Erwachsene müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Behandlungskosten sowie eine Verordnungsgebühr von 10€ bezahlen.
Privatversicherte benötigen ein Privatrezept. Die Übernahme der Behandlungskosten sollte im Vorfeld mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.
Im Einzelfall, bei Inmobilität eines Patienten, kann ein verordneter Hausbesuch durchgeführt werden.
